Meine Bankdaten haben sich geändert!
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Schützenverein „HINTER DEN DREI BRÜCKEN“ e. V. den fälligen Jahresbeitrag zukünftig regelmäßig zum 15. März eines jeden Jahres einzieht.
Mir ist bekannt, dass das kontoführende Institut nicht verpflichtet ist die Einzugsermächtigung einzulösen, sofern das Konto keine ausreichende Deckung aufweist. Anfallende Kosten für Rückbuchungen aufgrund fehlender Deckung oder Änderung der Bankverbindungsdaten ohne Information an den Verein übernehme ich als Beitragszahler und Mitglied.
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